Familienrecht
Trennung!
Wie plane ich das?
Oder:
Was möglichst vor der Trennung zu bedenken ist.
Referat im Rahmen einer Veranstaltung der Bezirksstelle Bielefeld des ISUV / VDU e.V.
Vorbemerkung:
Dieses Referat erhebt aufgrund des umfassenden Themas nicht den Anspruch einer rechtlich detaillierten und abschließenden Darstellung der aufzuwerfenden Problemkreise. Zielsetzung ist es lediglich, bei sich in der Trennung befindlichen oder diese planenden Personen das notwendige Problembewusstsein zu schaffen, um die anstehenden Fragen möglichst geplant und sachgerecht angehen zu können.
1. Wer zieht aus ?
Rechtsverhältnisse an der Ehewohnung
Die Scheidung setzt das Getrenntleben der Ehegatten voraus. Dies kann ausnahmsweise innerhalb einer Wohnung geschehen, erfolgt aber typischerweise durch den Auszug eines Ehepartners.
- Freiwilliger Auszug eines Ehepartners
- Wohnungszuweisung (unbillige Härte statt schwerer Härte)
- Darlegung einer möglichen Rückkehrabsicht § 1361 b Abs. 4 BGB (6-Monatsfrist)
- Verpflichtung zur Mietzahlung
- Eigentum: Berücksichtigung der weiterhin zu erbringenden Tilgungsleistungen
2. Woher kommt das Geld, wenn die Trennung erfolgt ist?
Unterhaltsrecht
- Notwendigkeit der sofortigen Klärung der Unterhaltszahlungen
- Ehegattenunterhalt als Trennungsunterhalt
- Kindesunterhalt
- Laufende Tilgungen
- Fortlaufende Verbindlichkeiten
3. Darf der Kühlschrank mitgenommen werden?
Hausratsverteilung
- Notwendigkeit der Hausratsaufteilung
- Gütliche Hausratsaufteilung
- Gerichtliche Hausratsaufteilung
4. Darf ich die Kinder noch sehen, wenn ich ausgezogen bin?
Umgangsrecht
- Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Kinder
- Umgangsregelung
- Sorgerechtsregelung
- Informationen über die Kinder
5. Jetzt bediene ich mich noch schnell bei seinem/ihrem Konto!
Verfügungsbefugnisse
Von besonderer praktischer Wichtigkeit ist es, zum Zeitpunkt der Trennung auch die Rechtsverhältnisse der Partner eindeutig zuzuordnen.
- Getrennte Konten
- Bestehende Vollmachten
- Bestehende Verträge zu Gunsten des Anderen
- Sonstige gemeinsame vertragliche Verbindlichkeiten
6. Er/sie hat Wertgegenstände mitgenommen, stehe ich später ohne Vermögen da?
Zugewinnausgleich
Der Ausgleich des gemeinsam erlangten Vermögens erfolgt im Rahmen des so genannten Zugewinnausgleiches.
- Die Zugewinngemeinschaft lässt die Eigentumszuordnung unberührt, Herausgabeansprüche
- Stichtag des Zugewinnausgleiches ist die Rechtshängigkeit des Scheidungsantrages
- Beweislast bei Geltendmachung des Zugewinnausgleiches
- Was unterfällt dem Zugewinnausgleich?
- Wie errechnet sich der Zugewinnausgleich?
7. Besondere Probleme bei im Miteigentum stehenden Immobilienbesitz
- Auflösung der Gemeinschaft
- Nutzungsentschädigung
- Trennungsversteigerung
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